top of page

CSRD betrifft auch KMU – warum kleine Unternehmen jetzt handeln sollten

Aktualisiert: vor 4 Tagen


Mann sitzt gestikulierend gegenüber eines Mannes und einer Frau am Tisch

Nachhaltigkeit ist in der EU längst kein „freiwilliges Extra“ mehr, sondern Pflicht. Mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der EU-Taxonomie schafft die EU einheitliche Regeln, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistungen offenlegen müssen. Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) denken jedoch: „Das betrifft uns nicht.“ Ein gefährlicher Irrtum – denn auch indirekt sind sie im Fokus.


Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten. Sie definiert klare Kriterien, damit Investoren und Unternehmen erkennen können, ob ein Projekt „grün“ ist oder nicht.


Was ist die CSRD?

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, umfassend über Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) zu berichten. Die Daten müssen prüfungsrelevant vorgelegt werden – ähnlich wie ein Jahresabschluss. Die Berichte folgen den ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards).


Ab wann gilt die CSRD in Österreich?

  • Seit 2024: Große, börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die schon nach NFRD berichteten.

  • Ab 2025: Weitere große Unternehmen (Bilanzsumme > 25 Mio. EUR, Umsatz > 50 Mio.

    EUR, mehr als 250 Mitarbeitende; mindestens 2 Kriterien).

  • Ab 2026/27: Kapitalmarktorientierte KMU (börsennotierte kleine Unternehmen).


Indirekte Betroffenheit – warum auch KMU handeln müssen

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) weist ausdrücklich darauf hin: „Falls Ihr Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen an große Unternehmen liefert, könnten diese Sie in die Verantwortung ziehen. Denn die Offenlegungspflicht im Rahmen der CSRD beinhaltet auch Informationen über die Umweltauswirkungen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Dabei spielt die Unternehmensgröße keine Rolle.“ Das heißt:

  • Zulieferer müssen große Kunden mit ESG-Daten versorgen.

  • Dienstleister können von Auftraggebern Nachhaltigkeitsnachweise verlangen.

  • Unternehmensgröße schützt nicht – wer in einer Lieferkette steckt, wird Teil der Berichtspflichten der Großen.


Arbeitgeberattraktivität – ein zweiter Druckpunkt für KMU

Auch unabhängig von Lieferketten gilt:

  • Junge Generationen (Gen Z & Millennials) achten auf Werte, Nachhaltigkeit und gesunde Arbeitsbedingungen.

  • Große Unternehmen werben aktiv mit ESG-Maßnahmen (ESG – Environment, Social, Governance) – und erscheinen so als attraktive Arbeitgeber.

  • Kleinere Betriebe müssen mithalten, um im Recruiting und in der Mitarbeiterbindung konkurrenzfähig zu bleiben. ESG ist nicht nur ein Reporting-Thema – es ist ein Wettbewerbsfaktor im Arbeitsmarkt.


Welche Investitionen sind jetzt sinnvoll?

Für KMU bedeutet das nicht, sofort einen 100-seitigen Bericht vorzulegen. Aber:

  • Gesundheit & Resilienz: Stressprävention, Burnout-Prophylaxe, gesunde Arbeitsplätze.

  • Führung & Zusammenarbeit: Supervision, Konfliktmanagement, Feedbackkultur.

  • Mitarbeiterbindung: Programme für Motivation, Anerkennung, Arbeitgeberattraktivität.

  • Basis-Diversity: Sensibilisierung für faire Zusammenarbeit (kein Großprojekt nötig).


Fazit

Die CSRD mag auf den ersten Blick „nur die Großen“ betreffen. In Wahrheit sind alle Unternehmen Teil des Spiels – ob über Lieferketten oder im Kampf um Talente.


Wer frühzeitig in gesunde Arbeitsbedingungen, faire Strukturen und transparente Kommunikation investiert, verschafft sich einen klaren Vorteil – ganz gleich ob Konzern oder KMU.


Quellen

Great Place to Work Österreich – CSRD erklärt: https://www.greatplacetowork.at/csrd/?utm_source=chatgpt.com

Kommentare


bottom of page